Wichtiges

Der Entlastungsbetrag in Höhe von 131,00€ ist dafür gedacht, Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Alltag zu finanzieren. 

Beispiele für Entlastungsleistungen

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Alltagsbegleitung (Behördengänge, Arzt- oder Friedhofsbesuche)
  • Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Pflege)
  • Kosten für Unterkunft und Mahlzeiten in der teilstationären Pflege


Beispiele für Betreuungsleistungen

  • Einzelbetreuung
  • Kleingruppenbetreuung, z. B. in Tagesgruppen
  • Beschäftigsmaßnahmen wie Kochen, Vorlesen, Gesellschaftsspiele
  • Betreuung und Beschäftigung von Demenzkranken


Wenn Sie den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro im Monat nicht voll ausschöpfen, können Sie den Restbetrag in den folgenden Monaten verbrauchen. Nicht genutzte Leistungen verfallen also am Monatsende nicht. Am Ende des Jahres können Sie Restansprüche sogar ins neue Kalenderjahr übertragen und bis 30. Juni des Folgejahres nutzen. Erst danach verfällt der Anspruch. 

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

  • Beantragung über Pflegekasse


  • die Pflegeperson ist an der Pflege verhindert


  • Anspruch in Höhe von maximal 3539€ bei stundenweise Verhinderungspflege von weniger als 8 Stunden


 

Unsere Pflegeschulungen finden in unserem großen Schulungsraum auf der Rödlitzer Str. 18 in 09394 Hohndorf statt.

Wenn Sie oder Angehörige einen Pflegegrad haben, übernimmt die Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen einen Zuschuss in Höhe bis zu 4.180,00€, wohnen 2 Pflegebedürftige in einem Haushalt, verdoppelt sich die Summe.
Wir beraten Sie gern.

Versicherte mit den Pflegegraden 2 bis 5 dürfen den Entlastungsbetrag ausschließlich für die oben genannte zusätzliche Unterstützung im Alltag verwenden. Um Pflegemaßnahmen zu finanzieren, erhalten Sie Pflegegeld, Pflegesachleistung. Beides ist kombinierbar.

Versicherte mit Pflegegrad 1 dagegen erhalten weder Pflegegeld noch Pflegesachleistung. 

Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 stehen monatlich 42,00€ für Pflegehilfsmittel zur Verfügung, finanziert durch die Pflegekassen.